22. Juli 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BDA Sachsen beabsichtigt eine neue Auflage des vom BDA herausgegebenen Architekturführers Sachsen. Der Führer soll, wie auf der Mitgliederversammlung 2020 beschlossen, in Zusammenarbeit mit dem DOM-Publisher-Verlag herausgebracht werden und Projekte aus Sachsen seit 2011, also aus den letzten 10 Jahren, abbilden. Ziel ist es, in Kooperation mit dem Verlag, alle 10 Jahre eine Neuauflage herauszubringen, um so eine nahtlose Publikationsreihe des zeitgenössischen Bauens für Sachsen vorliegen zu haben.
Für die aktuelle Auflage soll zunächst eine Projektsammlung erfolgen, zu der Sie gern Ihre in Sachsen errichteten Gebäude ab 2011 einreichen können. Die Anmeldung der Projekte erfolgt ausschließlich digital. Die Auslobungsunterlagen finden sie unter folgendem Link oder am Ende der Seite:
Auslobungsunterlagen für Architekturführer des BDA Sachsen
Da wir in der Publikation nur 150 Projekte darstellen können, wird eine Jury, bestehend aus:
aus der o. g. Sammlung die Projekte auswählen, welche dann in den Führer aufgenommen werden. Dabei spielen folgende Bedingungen eine Rolle:
1. Die Gebäude müssen zwischen 2011 und 2021 fertig gestellt worden sein.
2. Die Gebäude müssen sich durch eine hohe Qualität auszeichnen oder bereits ausgezeichnet worden sein.
3. Die Gebäude müssen innerhalb von Sachsen errichtet worden sein.
4. Gebäude und Typologien sind nicht vorgegeben.
5. Die Publikation von Gebäuden von ein und demselben Büro wird auf 5 begrenzt.
Die Finanzierung des Führers erfolgt durch den BDA Sachsen.
Die Jury wird die Auswahl der eingereichten Arbeiten anhand eines Projektblattes im A3 Format beurteilen. Danach erfolgt eine Benachrichtigung an die ausgewählten Büros. Reichen Sie Ihren Beitrag bis spätestens 10.11.2021 ein.
Nutzen Sie dazu als erstes diesen Online-Fragebogen oder gehen Sie auf der Seite ganz nach unten und machen dort Ihre Angaben.
Tragen Sie alle benötigten Informationen in den Fragebogen ein. Nach Fertigstellung lassen Sie uns Ihre Dateien entweder per Upload oder per Email zukommen. Ihre Arbeiten sind in digitaler Form einzureichen. Der Abgabeplan soll dabei als PDF-Datei in einer Qualität von 300 dpi bereitgestellt werden. Die geforderten Darstellungen (mind. 1x Lageplan, 1x Grundriss, 1x Schnitt etc.) entnehmen Sie bitte der Layoutvorlage.
Sie können Ihre Unterlagen auf einem der beiden folgenden Wege einreichen:
Die Zuordnung Ihrer eingereichten Dateien zu Ihren Angaben im Onlinefragebogen erfolgt durch uns mittels Ihres Namens.
Das Bildmaterial und die Projekttexte zur Publikation werden nach der Jurysitzung in entsprechend hoher Qualität angefordert und im Sinne der Einheitlichkeit des Architekturführers bearbeitet.
Für die spätere Verwendung des übergebenen und eingereichten Projektmaterials trägt der jeweilige Einreicher selbst die rechtliche Verantwortung für die Nutzung. Der BDA Sachsen ist von allen rechtlichen Pflichten bezüglich der Bilder und Zeichnungen befreit.
Für die Überlassung der Nutzungsrechte an den Verlag ist für alle publizierten Arbeiten ein Formular auszufüllen. Dieses wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach der Juryabstimmung zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf Ihren/Euren Beitrag bis zum 10.11.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Brösdorf
Landesvorsitzender des BDA Sachen