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EU-Beschwerdeverfahren gem. Art. 258 AEUV über Verfahren zur Vergabe von Architektenleistungen

4. Februar 2015

Sehr geehrter Herr Mackenrodt,
sehr geehrte Damen und Herren der wettbewerbsinitiative e. V.

wir danken Ihnen allen zuvorderst an erster Stelle für die viele geleistete Arbeit. die zum Zustandekommen der Initiative geführt und sie mit Inhalten gefüllt hat. Als im Ehrenamt tätige Kolleginnen und Kollegen erahnen wir den Umfang in diesem speziellen Thema.

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Auch in unserem Land registrieren wir schon seit langem massive Missachtung des Gleichstellungsgrundsatzes in der Vergabepraxis nach VOF und das Zurückfahren von Wettbewerbsverfahren. Dem muss Einhalt geboten werden, wenn wir in Deutschland weiterhin baukulturelle Vielfalt, Eigenständigkeit und eine Daseinssicherung der ausgezeichnet ausgebildeten Architektinnen und Architekten wollen, und dies als ein hohes nationales Gut und als Wert betrachten.
Unsere bisherigen Aktivitäten laufen immer wieder ins Leere.

Der Bund Deutscher Architekten BDA, Landesverband Sachsen, unterstützt das EU-Beschwerdeverfahren der wettbewerbsinitiative e.V. voll umfänglich. Wir bevollmächtigen die Initiative, für o. g. Zweck den Namen unseres Berufsverbandes als Unterstützer zu benennen.

Es grüßt Sie

Ronald R. Wanderer
Landesvorsitzender
BDA Landesverband Sachsen

Leipzig, 26.01.2015

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