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Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013

19. August 2014

Mit der RPW 2013 wird der fachliche und faire Leistungsvergleich als qualifizierendes Moment der Vergabe gestärkt. Das Bundesbauministerium als Richtliniengeber setzt verstärkt auf den Leistungswettbewerb, um im Ergebnis der Vergabe die beste Lösung für die anstehende Bauaufgabe auszuwählen. Damit werden zentrale Empfehlungen des BDA aufgegriffen.

An zentraler Stelle – in den Grundsätzen der Richtlinie (§1) – werden hierfür die Auslober aufgefordert, das Vergabeverfahren des offenen Wettbewerbs intensiver zu nutzen: Der fachliche Leistungsvergleich ermöglicht vor Vergabe eines konkreten Auftrags, verschiedene Entwurfskonzepte hinsichtlich ihrer Gestaltung, ihrer städtebaulichen Dimensionen sowie ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Der Bauherr kann die Wettbewerbsbeiträge miteinander vergleichen, auf ihre konzeptuelle Stichhaltigkeit prüfen, ökonomische Erfordernisse abschätzen, ökologische Verträglichkeit beurteilen und ästhetische Qualitäten erwägen. Die Beratung durch eine unabhängig urteilende Jury von Fachleuten sichert, dass ein Wettbewerb nicht nur eine beliebige, sondern die in jeder Hinsicht beste Lösung einer Planungsaufgabe erreicht.

RPW_2013_U1_04
RPW_2013_U1_04
Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013

Den Leistungswettbewerb stärkt der Richtlinientext der RPW 2013 weitergehend dadurch, dass für junge und kleinere Büroeinheiten ein fairer Zugang zu Vergabeverfahren verankert wird: Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden. Die bisherige Praxis, mit umfassenden Referenzlisten und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen den Zugang für junge und kleinere Architekturbüros zu Wettbewerben zu limitieren, dürfte so der Vergangenheit angehören. Genau ihre Leistungen und ihre Kreativität brauchen wir, um unsere Städte für die Anforderungen von morgen weiterzubauen. Künftig sind Teilnahmevoraussetzungen in ihrem Umfang zu reduzieren oder, wenn sie nötig sind, ist das kreative Potenzial anhand von Wettbewerbsbeiträgen zu prüfen.

Mit weiteren Neuerungen erreicht die RPW 2013 einen großen Schritt auf dem Weg zu fairen Wettbewerbsverfahren. Dazu gehört, dass der Zugang zu nichtoffenen Wettbewerben anhand angemessener und nicht überzogener Kriterien geregelt werden soll und für die Vorauswahl unabhängige Fachleute hinzugezogen werden können. Gestärkt wurde der erste Preisträger des Wettbewerbsverfahrens: Sollten keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, ist in der Regel der Wettbewerbsgewinner mit der Planung zu beauftragen. Ist dennoch ein nachfolgendes Verhandlungsverfahren notwendig, so sind für eine transparente Vergabe die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses sowie die weiteren Vergabekriterien bereits in der Auslobung zu veröffentlichen. Mit den vorliegenden Kommentierungen will der BDA eine sachgerechte Handhabung der RPW unterstützen sowie die Verfahrenssicherheit für die Beteiligten erhöhen. Der damit verbundene Wunsch ist eine breite Anwendung von Planungswettbewerben im privaten und öffentlichen Bereich zur Förderung von Baukultur und Qualität in Architektur und Stadtplanung – einhergehend mit der besten Lösung für den Bauherrn.

In der Kommentierung der RPW 2013 sind Erfahrungen aus der Vorbereitung und Betreuung von Wettbewerbsverfahren sowie aus der Preisrichtertätigkeit eingeflossen.

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Die Kommentierung der RPW 2013 steht unten zur Verfügung
Der Anhang zur Kommentierung „Muster für Verfassererklärung“ steht unten Verfügung

Außerdem wird sie einem Teil der Auflage der kommenden Ausgabe von der architekt beiliegen.

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